In der Praxis gab es bereits viele Fälle, in welchen um den "Abzug neu für alt" vor Gericht gestritten wurde. Knifflig ist in der Regel immer die Kernfrage, ob durch die Schadensregulierung dem Geschädigten ein Vorteil entstanden ist. Dabei ist es jedoch ebenfalls fraglich, ob er überhaupt etwas gegen die "Verbesserung" unternehmen kann. Beispiel Lackschaden Ein beliebtes Beispiel aus der Rechtsprechung sind Lackschäden. Wenn ein älteres Auto mit noch intaktem Lack in einen Unfall verwickelt war und der Lack danach ausgebessert wurde, handelt es sich eigentlich um eine Wertsteigerung. Da jedoch davon ausgegangen werden muss, dass der Halter den Lack nicht erneuert hätte, sondern er noch mit der alten Lackierung weitergefahren wäre, darf der Versicherer die Klausel "Abzug neu für alt" nicht anwenden. Änderung bei den Versicherungen Die von den Versicherungsgesellschaften genutzte Klausel "Abzug neu für alt" wird heute von vielen Gesellschaften in den Policen nicht mehr eingesetzt. Ein möglicher Grund für diesen Verzicht besteht darin, dass der "Abzug neu für alt" für Versicherungsnehmer in der Regel nachteilig ausfällt und Verträge mit dieser Klausel deutlich unattraktiver sind.
[5] Die für die Bemessung des Ausgleichs erforderlichen Tatsachen (Alter des beschädigten Gegenstands, übliche Lebensdauer, Kosten der Neuanschaffung) muss der Vermieter vortragen und unter Beweis stellen. [6] Übersicht zur wirtschaftlichen Lebensdauer von A–Z Die angegebenen Werte bieten nur eine Hilfe zur Orientierung, denn es kommt für die Bestimmung der wirtschaftlichen Lebensdauer einer Sache immer auf den vorhandenen Grad der Abnutzung, die Güte und Qualität einer Sache und auf den Pflegezustand an. Bei den Angaben zur wirtschaftlichen Lebensdauer wurde jeweils von einer mittleren Qualität der Sachen ausgegangen, wenn keine Besonderheiten aufgeführt sind. Arbeitsplatte Küche ca. 20 Jahre Granitarbeitsplatte ca. 30 Jahre Armaturen (Edelstahl) ca. 15-20 Jahre Außenanstrich Wohnungseingangstür Erneuerung des Anstrichs ca. alle 12-15 Jahre. Da der Vermieter für den Anstrich der Außenseite der Tür zuständig ist, muss er sich auch in einem solchen Fall einen Abzug "neu für alt" anrechnen lassen.
Abzug "neu für alt" [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen. Häufig kommt der Abzug nach Verkehrsunfällen zum Tragen, wenn an Stelle des zerstörten alten Fahrzeugs ein Neuwagen angeschafft wird. Baukostenüberschreitung [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Regelmäßig fällt ein Vorteilsausgleich in den Fällen der sogenannten Baukostenüberschreitung nach der Rechtsprechung an. [1] Eine Baukostenüberschreitung liegt vor, wenn ein Architekt vertragswidrig eine höherwertige und damit teurere Ausführung des Gebäudes wählt. Den als Schaden zu behandelnden Mehrkosten steht ein Mehrwert des Gebäudes in derartigen Fällen gegenüber, der als Vorteil zu berücksichtigen ist. Abwälzung kartellbedingt überhöhter Preise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Grundsätzlich kann sich ein auf Schadensersatz nach § 33a GWB wegen kartellbedingt überhöhter Preise in Anspruch genommener Kartellbeteiligter im Rahmen der Vorteilsausgleichung darauf berufen, der kartellbetroffene Abnehmer habe die Erhöhung seiner Kosten ganz oder zumindest teilweise an seine eigenen Abnehmer weitergegeben.
Dort wird für hunderte von Wirtschaftsgütern die jeweilige Nutzungsdauer ausgewiesen (zum beim Beispiel zu bleiben: Kühlschrank -> 10 Jahre). Diese Tabelle ist Grundlage für die Abschreibung für Abnutzung. Allerdings habe ich kein einziges Präjudiz gefunden, das diese Tabelle in Ansatz bringt oder gar - bei fehlendem, anderlautenden Vortrag - den Ansatz dieser Tabelle dann als regelmäßig vorschreibt. Ist jemand dazu eine Fundstelle bekannt? Pete76 V. I. P. 06. 2006, 10:06 22. August 2005 3. 304 Geschlecht: männlich Beruf: Projektleiter i. d. Bildung, Journalist, Dozent 407 AW: Schadenersatz "Neu für Alt", Berechnung der Nutzungsdauer Hallo! Die AfA Tabellen werden vom Bundes FINANZ ministerium herausgegeben und dienen zur Orientierung und als Hilfsmittel, besitzen aber in einem gewissen Rahmen eine Rechtsverbindlichkeit (vgl BFH vom 19. 11. 1997, BStBl. 1998 II S. 59). Eine Abweichung von den Abschreibungszeiten muss demnach glaubhaft dagelegt werden. Ein Vorentscheid in dieser Sache ist mE aufgrund der gegebenen Kompetenz des BMF nicht notwenig.
Man kann sich mit dem Vermieter auch einvernehmlich einigen. Die häufig vorgeschlagene Einigung, jeder zahlt die Hälfte ist oft nicht günstig, sollte immer geprüft werden. Berechnung eines Schadenersatzanspruches unter Berücksichtigung des Abzugs Neu für Alt Hier finden Sie eine Tabelle zu: Wirtschaftliche Lebensdauer von Gegenständen und Sachen Schadenersatzforderung des Vermieters für vom Mieter beschädigten Teppichboden Beispiel Ein Mieter bezog eine Wohnung mit einem neuen Teppichboden. Nach 5 Jahren endet das Mietverhältnis. Bei der Wohnungsrückgabe wird festgestellt, dass der Teppichboden Brandflecken enthält, der Mieter diese verursacht hat. Mieter und Vermieter stimmen darin überein, dass die wirtschaftliche Lebensdauer des verlegten Teppichbodens 10 Jahre beträgt, wegen der Brandflecken der Boden aber ausgetauscht werden muss. Der Vermieter hat Anspruch auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Bodenbelags. Das lässt sich häufig nicht mit einer Reparatur, Austausch eines Teils des Bodens erreichen - der Bodenbelag muss meist erneuert werden.
Dabei ist es unbedeutend, wie lange das Fahrzeug schon zugelassen ist. Das gleiche gilt oft auch für Autobatterien, selbst dann, wenn die Batterien noch in einem fabrikneuen Zustand und fast ungenutzt waren. Bei relativ neuen Batterien wird der Abzug aufgrund der langen Nutzbarkeit jedoch eher gering ausfallen.