Warnschild "Kuhweide betreten verboten" – graviertes Schild Abmessungen: von 15 x 20 cm bis 30 x 40 cm Stärke: 1, 6 mm Material: UV- und witterungsbeständiger Gravurkunststoff in vielen Farben ab 17, 00 € Enthält 19% MwSt. Lieferzeit: ca. 4-6 Tage Größenauswahl: Kunststoffschilder Rechteckig Standard Größe * 15 x 20 cm - Standard 20 x 30 cm - Aufpreis: + 7, 00 € 30 x 40 cm - Aufpreis: + 18, 00 € Farbauswahl: Kunststoffschilder - Tierschilder Summe der Produkte Summe der Optionen Gesamtsumme* Schild Kuhweide betreten verboten 2 Menge
Sehr geehrte Damen und Herren mein Hausgrundstück ist auf drei Seiten begrenzt, zur Straßenseite hin jedoch offen (von 197o bis 1996 war es gewerblich genutzt und bis ca. 2oo7 ein Überfahrtsrecht im Grundbuch eingetragen, weshalb es noch nie durch ein Hoftor abgeschlossen war. Nun haben sich seit zwei Jahren wiederholt widerrechtliche Dinge auf meinem Grundstück ereignet, die ich zum größten Teil einem Nachbarn zuschreibe. Insoweit hat sich mein Verdacht innerhalb dieser letzten beiden Jahre ständig erhärtet (eigentlich fachgerechter, im Lauf der Zeit mehrfacher Zusammenschnitt einer Bauernhortensie) und vor ca. 4 Wochen bestätigt, da ich ihn selbst dabei ertappt habe, dass er eine andere Hortensie, die sich bei der hinteren Grundstücksgrenze befindet, auf halbe Größe zusammengeschnitten hat (abends, gegen 22. Anbringung eines "Betreten Verboten Schildes" Mietrecht. 3o Uhr). Da ich allein lebe, habe ich leider keinen Zeugen für diesen Vorfall - auch für die anderen Ereignisse nicht. Auf Anraten der Polizei, die ich nun informiert habe, muss ich dem Nachbarn ein Grundstücks- bzw. Hausverbot erteilen.
Hier gilt es, das Gespräch zu suchen, um die Gepflogenheiten und die Gewohnheiten des Gegenübers zu verstehen, um anschließend rücksichtsvoll damit umgehen zu können. Auch hilft es, im Vorfeld einen Blick in die Rechte und Pflichten als Nachbar im jeweiligen Bundesland zu werfen.
Der Vorgarten ist doch meistens auch nicht eingefriedet und gehört zum geschützten Eigentum des Grundstücks-/Hausbesitzers. In unserem Ort sind viele Grundstücke ganz offen (alte und neue Bauweise), haben also keinen Rundum-Zaun bzw. keine Rundum-Einfriedigung, keine Mauern und auch kein Hoftor. Wie würde sich denn die Sachlage darstellen, wenn mein Grundstück zur Straße hin abgeschlossen, an den anderen drei Seiten jedoch offen wäre? Dann wäre der Zutritt doch trotzdem möglich. Die Mauern (Abgrenzung meines Grundstücks) sind von der Straße aus sichtbar, da sie bis zum Gehwegrand reichen. Ich bitte insoweit nochmals um Ihre Rückantwort, da mir die Auslegung des Sachverhalts bzw. der Rechtsprechung noch nicht klar ist. Danke vorab für Ihre Mühen. Betreten verboten Schilder günstig online kaufen | Kaufland.de. Waltraud Hoffmann Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. 2011 | 17:51 Sehr geehrte Ratsuchende, Ihre Nachfrage beantworte ich gern wie folgt: 1. Zivilrechtlich spielt es keine Rolle, ob das Grundstück zum Teil oder vollständig eingefriedet ist.