Als Notzeit wurden bisher intensive Winter mit hohen Schneelagen definiert, welche zu Energieengpässen bei Wildtieren führen können. Bedingt durch den Klimawandel ist anzunehmen, dass in Zukunft weitere Wetterextreme wie z. B. Schonzeiten bw jagd sport. Hochwasser, Dürre, Hitze vermehrt auftreten und länger andauern werden. Diese Wetterextreme können ebenso eine Notzeit bei Wildtieren hervorrufen, wie hohe Schneelagen und Vegetationsruhe im Winter. Demzufolge müssen die Notzeiten heute im Zuge des Klimawandels neu gedacht werden. Der Notzeitenbegriff ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) §51 wie folgt formuliert: " Notzeit im Sinne des Gesetzes ist der Zeitraum, in dem besondere Umweltbedingungen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Energiehaushaltes der Wildtiere führen und eine besondere Ruhe und Schonung der Wildtiere erfordern ".
Schonen Sie noch oder jagen Sie schon? Mit der PIRSCH gezielt jagen! Jagd- und Schonzeiten für im in Schalenwild Federwild Raubwild Haarwild Wildart Unterart Jagdzeit Rotwild Hirsche/Alttiere Schmalspießer Schmaltiere Kälber Dam-/Sikaw.
NEU: Im März bei geschlossenser und durchbrochener Schneedecke im gesamten Wald (Änderung § 41 Abs. 2 Satz 2 JWMG) ** Jungfüchse auch bereits vom 1. Mai bis 31. Juli in Gebieten, für die eine Hegegemeinschaft besteht, deren verfasstes Ziel der Schutz von Tierarten ist, die von der Prädation durch den Fuchs betroffen sind. Schonzeiten bw jagd 4. *** Rabenkrähen und Elstern außerhalb NSG und Naturdenkmalen Die Bestimmungen des § 41 Absatz 3 JWMG (Verbot der Bejagung der zur Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungtiere) sowie die aufgrund des § 41 Absatz 5 und 6 JWMG getroffenen Bestimmungen bleiben unberührt. Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V. Felix-Dahn-Str. 41 70597 Stuttgart Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeführten Daten zu "Jagdzeiten und Schonzeiten Baden-Württemberg" übernimmt das Jagdschulatlas-Team keine Gewähr. Für notwendige Änderungen bitten wir um Ihre Mitteilung.
Liebe Jäger und Jägerinnen, anbei ein Artikel des Landesjagdverbandes vom 24. 01. zur Information. KLICK MICH --> Artikel Die geänderten Jagdzeiten können Sie als PDF dem Originalartikel entnehmen. In § 41 JWMG (Jagd- und Schonzeiten) ist die allgemeine Jagdruhezeit neu geregelt: "In der Zeit vom 16. Februar bis 15. Jagd- und Schonzeiten - Kreisjägervereinigung Backnang eV. April sind sämtliche Wildtiere mit der Jagd zu verschonen (allgemeine Schonzeit). Abweichend von Satz 1 ist die Jagd auf Schwarzwild im äußeren Waldstreifen bis zu einem Abstand von 200 Metern vom Waldaußenrand und in der offenen Landschaft zulässig; bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke ist die Jagd auf Schwarzwild im gesamten Wald und in der offenen Landschaft im Monat März zulässig. Ebenfalls zulässig sind das Aufsuchen und Nachstellen im Rahmen der Ausbildung von Jagdhunden. " Durch die neue Jagdruhezeit enden die Jagdzeiten von Fuchs, Marderhund, Waschbär, Mink, Stein- und Baummarder, Iltis, Hermelin, Nutria, Rabenkrähe und Elster am 15. Februar. Ausnahmen für Schwarzwild Für Schwarzwild ist die Bejagung abweichend von der Jagdruhezeit-Regelung in § 41 Abs. 2 JWMG vorerst befristet bis 28. Februar 2022 im gesamten Wald unabhängig von der Schneelage zulässig.