THE ART OF BEING LOCAL IN NETHERLANDS Was bietet InterGest Netherlands? InterGest Netherlands wurde 1993 gegründet, um ausländischen Unternehmen bei der Planung und Realisierung einer geschäftlichen Basis in den Niederlanden behilflich zu sein. Die komplette Dienstleistungspalette zur Gründung Ihrer ausländischen Niederlassung von Payroll, Business Process Outsourcing, Rechnungswesen, laufender Steuer- und Rechtsberatung über die tägliche Durchführung der treuhänderischen Verwaltungsarbeiten bis hin zu Reporting und Controlling finden Sie in unserem Länderflyer. Rumo de Schutter ist Geschäftsführer der InterGest Netherlands. Gründung einer B.V. in den Niederlanden. Er absolvierte ein Volkswirtschaftsstudium an der Tilburg-Universität. Er hat langjährige Erfahrung in der Geschäftsführung im Bereich mechanische Konstruktion und Tiefbau, im Versicherungswesen und mehr als 18 Jahre auf dem Gebiet der Treuhand und des treuhänderischen Finanzierungswesens. Gegenwärtig ist er, neben seiner Tätigkeit bei InterGest, im Management und im Aufsichtsrat niederländischer sowie ausländischer Firmen tätig.
Die Gründung eines Unternehmens in den Niederlanden beinhaltet andere gesetzliche Regelungen als in Deutschland. Für die Gründung einer niederländischen GmbH (B. V. ) in Holland gilt das niederländische Gesellschaftsrecht. Sie möchten eine niederländische B. (GmbH) gründen? Hier finden Sie die wichtigsten gesetzlichen Regelungen kurz zusammengefasst. Die Niederlande gelten als ein sehr attraktiver Standort für Startups. In den Niederlanden ist 2012 eine umfassende Gesetzesänderung zum Recht der "Besloten Vennootschap" (B. ) in Kraft getreten, womit die sogenannte "Flex-B. " eingeführt worden ist. Diese "Flex-B. " ist mit der in Deutschland bekannten Unternehmergesellschaft (kurz: UG haftungsbeschränkt) vergleichbar. Kein Startkapital notwendig Für die Gründung einer (Flex) B. Firma in den niederlanden gründen 14. gelten seitdem geringere Anforderungen. Es ist nicht mehr notwendig, ein Startkapital von 18. 000, 00€ aufzubringen. Außerdem gibt es keine obligatorische Bankerklärung mehr. Das Startkapital wurde bis 2012 als eine Art "Versicherung" für mögliche Gläubiger angesehen.
Sind Sie interssiert? Kontaktieren Sie einfach das AußenwirtschaftsCenter Den Haag.