Wünscht sich eine Arbeitnehmerin ein Kind und entscheidet sie sich wegen der eingeschränkten Zeugungsfähigkeit ihres Partners zur Herbeiführung einer Schwangerschaft für eine künstliche Befruchtung, hat sie wenn es durch Inseminationen zu Fehlzeiten bei der Arbeit kommt, in der Regel keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Darauf hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Urteil vom 26. Künstliche Befruchtung ist keine Krankheit - DGB Rechtsschutz GmbH. 10. 2016 – 5 AZR 167/16 – hingewiesen.
Als er dann jedoch erfuhr, dass die Ausfallzeiten offenbar auf die künstliche Befruchtung zurückzuführen waren, behielt er von dem Gehalt der Klägerin in den Folgemonaten die Beträge ein, die auf diese Fehlzeiten entfallen waren. Problemstellung Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen zwei Fragen: Erstens ob eine Krankheit im gesetzlichen Sinne vorlag, die zur Arbeitsunfähigkeit führte: Zweitens, ob eine – gegebenenfalls – durch In-vitro-Fertilisation verursachte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit verschuldet im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) ist. Denn ein Arbeitnehmer hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn er durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft. Künstliche befruchtung arbeitgeber informieren corona. Entscheidung des BAG: es kommt darauf an Zur ersten Frage meint das BAG: Der durch die Zeugungsunfähigkeit des Partners der Klägerin bedingte unerfüllte Kinderwunsch stellt keine Krankheit der Arbeitnehmerin im Sinne der gesetzlichen Regelung dar.
Vorsorglich beantwortete das BAG dann aber auch noch die zweite Frage – die nach der verschuldeten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG: Bezugspunkt des den Anspruch ausschließenden Verschuldens ist nach ständiger Rechtsprechung das Interesse des Arbeitnehmers, seine Gesundheit zu erhalten und zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankungen zu vermeiden. Schuldhaft in diesem Sinne handelt jedoch nur der Arbeitnehmer, der in erheblichem Maße gegen dieses Eigeninteresse eines verständigen Menschen verstößt. Erforderlich ist insoweit ein grober oder gröblicher Verstoß und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten. Die Erfüllung eines Kindeswunsches sei, so das BAG zunächst, jedoch kein Eigeninteresse im Sinne des § 3 Abs. Wie können Sie Ihre Arbeit mit der Behandlung einer künstlichen Befruchtung vereinbaren? | Eugin. 1 Satz 1 EFZG. Denn der Kinderwunsch betreffe allein die individuelle Lebensgestaltung des Arbeitnehmers, nicht hingegen das vom Arbeitgeber zeitlich begrenzt zu tragende allgemeine Krankheitsrisiko. Insoweit sei von einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen, Gesundheit zu erhalten und zur Arbeitsunfähigkeit führende Erkrankungen zu vermeiden, auszugehen, wenn erst durch die künstliche Befruchtung willentlich und vorhersehbar eine Arbeitsunfähigkeit bedingende Erkrankung herbeigeführt werde.
Der Embryonentransfer war am 24. Januar 2013 erfolgt, die Schwangerschaft der Klägerin wurde am 07. Februar 2013 festgestellt. Hierüber informierte sie ihren Arbeitgeber am 13. Februar 2013. Das BAG erklärte die Kündigung nach Künstlicher Befruchtung nun für unwirksam und berief sich in seiner Begründung auch auf § 9 Abs. 1 S. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Demnach ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber diese zur Zeit der Kündigung bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Gleichzeitig sahen die Richter auch das Benachteiligungsverbot aus § 7 Abs. Künstliche befruchtung arbeitgeber informieren. 1 i. V. m. §§ 1, 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt: Laut einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) könne eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegen, wenn eine Kündigung hauptsächlich aus dem Grund ausgesprochen werde, dass die Arbeitnehmerin sich einer Behandlung zur In-vitro-Fertilisation unterzogen habe (Urt.
Am Anfang htte ich nicht gedacht, dass es eine so Nervenaufreibende Sache sein wird ein Kind per IVF zu bekommen. Aber von Termin zu Termin werde ich verzweifelter. Sorry wegen der Lnge, ich wnsche Dir viel Glck bei deinem KIWU LG SAM Ich wrde... Antwort von Silvi am 25. 2002, 16:11 Uhr... es so halten wie Eve+2!!! Ich habe es bei dem ersten Versuch im Bro erzhlt, hatte dort auch verstndnisvolle Kollegen und einen super Chef! Nun nach einem Wechsel erspar ich mir das alles und bin dann einfach krank oder nehm mir fter mal 1/2 Tag Urlaub! Ich steh nun kurz vor der 3. ICSI und brauch keine zustzlichen Aufregungen oder Probleme! Künstliche befruchtung arbeitgeber informieren bei. Ich kann mir in der neuen Abteilung gut vorstellen, dass es nicht sooooo gut verstanden wird wie damals bei den Ex-Kollegen! Deshalb mach ich den Fehler nicht... denn einmal gesagt ist dann nicht mehr zu ndern! Hoffe du findest den richtigen Weg und hast viel Glck dabei... LG Silvi Die letzten 10 Beitrge im Forum Erster Kinderwunsch