: 089 / 590682953 Mobil: 0171 / 304 14 13 Oberbayern Manuela Wolfrum Tel. : 089 / 590682921 Mobil: 0170 / 489 76 50 M. 2 Bayerische Anlagenprüforganisation bap e. Mozartstraße 107, 85521 Ottobrunn Dipl. (FH) Peter Richter Tel. : 089 / 6099693 Fax: 089 / 6083228 Mobil: 0179 / 6944881 JGS-Anlagen, Biogas-Anlagen M. 3 Bayerische Anlagenprüforganisation bap e. Schönstraße 69, 81543 München Dipl. (FH) Wolfgang Lutz Tel. : 089 / 20900782 Fax: 089 / 20900783 Mobil: 0172 / 8426828 ND. 1 Technischer Prüfdienst Bayern TPD e. Burgheimer Straße 14, 86643 Bertoldsheim Dipl. Ing. (FH) Angelika Gutmann Tel. : 08434 / 9437398 E-Mail: STA. 1 Bayerische Anlagenprüforganisation bap e. Apostelholzweg 1, 82205 Gilching Dipl. Bernhardt Heller Tel. Awsv sachverständige bayer leverkusen. : 08105 / 8035 Fax: 08105 / 24969 Mobil: 0172 / 8423408 NIEDERBAYERN EG. 1 APO GEOPOHL AG in Kooperation mit der BBV Landsiedlung GmbH Grafenweg 18, 84307 Eggenfelden E-Mail: Günter Bliemel Tel. : 08721 / 701145 Mobil: 0170 / 571 42 07 Niederbayern Wolfgang Karl Tel.
Die nach § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erforderliche Fachkunde liegt vor, wenn der Sachverständige ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium in einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat oder über eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung verfügt. Die Erfahrungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 erfordern eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Planung, der Errichtung oder des Betriebs sowie der Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Die Sachverständigenorganisation hat sich mittels einer theoretischen und praktischen Prüfung vor der Bestellung davon zu überzeugen, dass der zu bestellende Sachverständige den Anforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 genügt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zu dokumentieren. Die Sachverständigenorganisation muss gemäß § 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AwSV über eine ausreichende Anzahl an Sachverständigen verfügen. Sachverständige. In der Regel werden Sachverständigenorganisationen anerkannt, die über mindestens fünf für die Prüfung geeignete Personen verfügen.
- bei oberirdische Heizöltanks mit mehr als 1. 000 Litern. - bei allen oberirdischen Anlagen in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten. - wenn die Stilllegungsprüfung durch die Behörden oder in der Zulassung gefordert wird. Prüf- und Dokumentionsberechtigte: Nach der noch bis zum Inkrafttreten der neuen AwSV gültigen Verordnungen der Bundesländer sind unabhängige Sachverständige zur Heizötankprüfung berechtigt. Sie fertigen einen Prüfbericht nach AwSV an. Bei festgestellten Mängeln erfolgen Nachprüfungen durch die Sachverständigen, bei schweren Mängeln kann eine vorübergehend Stilllegung angeordnet werden. Als Gutachter und Sachverständige bewerten und begutachten wir persönlich alle Schäden an Heizöltanks und Rohren sowohl technisch, wie auch von ihrer wirtschaftlichen Seite. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Einstufung, Gefährdungsklassen, Anlagenverordnung - IZU. Wir beraten Sie grundsätzlich nur persönlich und würden uns über einen Kontakt mit Ihnen sehr freuen. Mehr Infos
Sachverständige Sachverständige nach AwSV sind Personen, die von einer SVO nach § 52 AwSV bestellt sind. Die Sachverständigen werden von der Organisation ausgebildet, geprüft und überwacht. Voraussetzung für eine Bestellung ist, dass sie unabhängig und zuverlässig sind sowie einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss, einschlägige Fachkenntnisse und mindestens 5 Jahre Erfahrung nachweisen können. Eine Ausnahme für die Bestellung von Sachverständigen ohne die genannten Abschlüsse durch die Anerkennungsbehörde ist im Gegensatz zur VAwS nicht mehr vorgesehen. Zur Feststellung der Gleichwertigkeit anderer Qualifikationsnachweise siehe Nr. 3. 2. 4 des o. g. Awsv sachverständiger bayern. LAWA-Merkblattes zur Anerkennung von Sachverständigenorganisationen und von Güte- und Überwachungsgemeinschaften. Nur Sachverständige nach § 2 Abs. 33 AwSV sind berechtigt, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 47 AwSV zu prüfen und gemäß § 41 und § 42 AwSV zu begutachten. 3. Auskunft und Beratung Falls Sie dazu weitergehende Informationen benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an: AwSV
Fachbetriebspflicht Die meisten prüfpflichtigen Anlagen unterliegen auch der Fachbetriebspflicht. Sofern der Betreiber nicht selbst Fachbetrieb nach § 62 AwSV (bzw. "nach WHG") ist, muss er mit bestimmten Tätigkeiten einen solchen Fachbetrieb beauftragen. Weitere Informationen unter nachfolgendem Link. Erstellen und Warten der Anlagen durch Fachbetriebe Zuständige Behörde, Beratung Die Kreisverwaltungsbehörden überwachen, ob die prüfpflichtigen Anlagen von einem Sachverständigen termingerecht geprüft werden. Sie geben Interessenten gerne Auskunft über Fragen der Anlagenprüfung. Dr. Fischer - Sachverständige für Biogasanlagen AwSV. Fachkundige Stellen Wasserwirtschaft Einige statistische Daten Prüfpflichtige Anlagen in Bayern ca. 250. 000 Geprüfte Anlagen pro Jahr ca. 50. 000 Anteil der Heizöllagerungen rd. 75% Falls Sie dazu weitergehende Informationen benötigen, schreiben Sie uns eine Nachricht an AwSV.
Thomas Uber Hainholz 54 f 22453 Hamburg 0761/7 17 17 0175/66 77 674 Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) 7. Maximilian Schlatterer Rönnkamp 15 a 22457 Hamburg 040/60 73 12 22 0176/21 13 18 27 040/228 69 30 49 m. Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) 8. Alexander Schlatterer Strandholm 29 24857 Fahrdorf 04621/530 07 03 0172/7 63 14 81 a. Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) 9. Max Westphalen Kiefernweg 35 25451 Quickborn 04106/640 93 69 0173/105 36 77 04106/640 93 68 m. Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Heizölverbrauchertankanlagen 10. Awsv sachverständige bayern munich. Andreas Eiklenborg Blinder Weg 4 26789 Leer 0491/999 11 51 0173/105 36 76 0491/999 11 50 a. Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) Fach- und Prüfbereich Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingeschränkt auf Biogasanlagen 11. Peter Timm Harling Wensestr. 3 29223 Celle 05141/9 51 79-23 0172/5 10 10 65 05141/2 46 96 p. Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) 12. Andreas Dreier Alter Weg 12 35418 Buseck/Trohe 06408/50 49 93 20 Prüfbefähigung nach Wasserrecht (WHG/AwSV) 13.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung! Sie können auch gerne einen der folgenden Ansprechpartner in unserer Passauer Zentrale kontaktieren. Auftragsannahme und Termine Herr Dominik Podunavac Frau Selma Delic Vertriebsleitung Herr Florian Kraus Technische Leitung Herr Bernhard Dorn Niederlassungsleiter Herr Leonhard Welte