Die Richter entschieden nun, analog zur Vorinstanz, dass ein außereheliches Verhältnis über einen längeren Zeitraum die Treuepflicht gegenüber dem Partner in der Ehe so schwer verletzt, dass dem betrogenen Partner nicht auch noch zusätzliche monatliche nacheheliche Unterhaltszahlungen an seine künftige Ex-Frau zugemutet werden können. Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf diese Ehe nun Unterhaltszahlungen für sich einfordere, so die Richter weiter in ihrer Urteilsbegründung. Wer die Treuepflicht in der Ehe nachhaltig verletzt, verwirkt seinen Unterhaltsanspruch komplett. (OLG-Zweibrücken, Az. Zugewinnausgleich bei untreue stgb. 2 UF 102/08) Beweise müssen aber stichhaltig sein Allerdings sollten die Beweise unbedingt überzeugend sein, eine bloße Annahme oder ein paar zerknitterte Hotelrechnungen reichen dafür nicht aus. Der richtige Weg mag zwar auf den ersten Blick etwas dramatisch erscheinen, aber er ist eine zuverlässige Möglichkeit, um die Situation zu den eigenen Gunsten zu klären: Betroffene sollten nicht zögern bei Untreue Privatdetektive einzuschalten.
Dennoch ist ein Seitensprung nicht auszuschließen. Es folgen Vorwürfe, Streitereien und oft genug die Trennung. Hat der Betrügende damit alle Ansprüche verloren? Die Antwort auf diese Frage obliegt den Familiengerichten. In den meisten Fällen lautet sie "nein", zumindest wenn es sich tatsächlich um einen einmaligen Fehltritt gehandelt hat. Dreht man es ins andere Extrem, zum Beispiel dem fortgesetzten Sex mit der Schwiegertochter oder der dauerhaften Zuwendung zu einem anderen Partner, sieht das ganz anders aus. Hier handelt es sich um eine grobe Verfehlung, die nicht toleriert werden muss. Die möglichen Folgen: Der volle Unterhaltsanspruch, sofern vorhanden, ist verwirkt (§ 1579 BGB). Kein Unterhalt bei Untreue - Deutsche Anwaltauskunft. Die Scheidung kann zudem sofort vollzogen werden, da ein neuerliches Zusammenraufen der Eheleute nicht zu erwarten ist. Alle Aspekte des Einzelfalls betrachten Wie die Familiengerichte urteilen, hängt dies nicht allein am Scheidungsgrund. Einbezogen wird auch die Lebenssituation, also zum Beispiel, wie die Ehepartner in absehbarer Zukunft gestellt sein werden.
Zunächst ergebe sich aus den §§ 1363 Abs. 2, 1364 Hs. 1 BGB, dass die Vermögensverwaltung jedes Ehegatten eine eigennützige und damit gerade keine fremdnützige sei. Auch die §§ 1365 ff. BGB dienten in erster Linie dem Schutz der wirtschaftlichen Grundlage der Familie, wenn sie daneben auch den Zugewinnausgleichsanspruch schützten. Dies mag sich, so ist hier anzumerken, anders verhalten, wenn die Ehegatten einen Vermögensverwaltungsvertrag geschlossen hatten. Das BGB kennt diesen Vertrag, erwähnt ihn in § 1413 BGB und er kann auch schlüssig zustande kommen. [47] Auch eine illoyale Vermögensverfügung i. S. d. § 1375 Abs. 2 BGB, so das OLG weiter, sei nicht strafbar, wie der Ausnahmecharakter der Vorschrift zeige (Ausnahme von der Eigennützigkeit der Vermögensverwaltung, s. o. BGH: Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich. ). Ohne auf diese Rechtsansicht näher einzugehen oder sie hier sogar zu kritisieren, gibt die Entscheidung doch einen willkommenen Anlass zu weitergehenden Hinweisen: Der Tatvorwurf der illoyalen Vermögensverfügung in Kenntnis des (bereits zwei Jahre) zuvor ausgelösten Endstichtags nach § 1384 BGB könnte schon vor der Prüfung einer strafrechtlich relevanten Treuepflicht ins Leere gehen, denn illoyale Handlungen nach § 1375 Abs. 2 Satz 1 Z.
Anwaltliche Beratung und Vertretung zum Zugewinnausgleich Das Problem bei Scheidungen besteht darin, dass Partner gern bei drohender Scheidung beginnen, Vermögenswerte zu verstecken. Darüber hinaus sind Vermögensverhältnisse sehr komplex. Lassen Sie sich daher von uns anwaltlich beraten und vertreten, damit Sie nicht im Zuge des Zugewinnausgleichs hohe Einbußen hinnehmen müssen. Zugewinnausgleich bei untreue strafrecht. Finden Sie Ihren passenden Scheidungsanwalt! arbeitet mit Rechtsberatern für Familienrecht in diesen Orten in Österreich
Der Antragsteller hat sich die Daten verschafft, um im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Antragsgegnerin eine bessere Position zu haben. Der Umstand, dass der Antragsteller von den für ihn persönlich verletzenden Intimitäten zwischen seiner Ehefrau und dem Zeugen … Kenntnis erhielt, lag nicht in der Person der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin hat erkennbar gerade nicht gewollt, dass der Antragsteller Kenntnis von den Intimitäten erhält oder Zugriff auf die persönlichen Daten des von ihr genutzten Handys nimmt. Zugewinnausgleich (III): Besonderheiten - Sie hören von meinem Anwalt!. Die Antragsgegnerin hat die Nachrichten und Bilder nicht zu dem Zweck erstellt und gespeichert, den Antragsgegner etwa zu demütigen. Die Antragsgegnerin hat mit anderen Worten erkennbar gerade nicht den Willen gehabt, den Antragsteller durch die Textnachrichten oder Bilder zu kränken oder herabzuwürdigen. Das erkennende Gericht vermag nach alledem nicht festzustellen, dass fortgesetzte Verstöße gegen die eheliche Treuepflicht mit besonders verletzenden Begleitumständen vorliegen.
Diese können effektiv und rechtssicher helfen, alle erforderlichen Beweise in der Form zu sammeln, dass sie die Chancen deutlich vergrößern, dass der Unterhaltsanspruch verringert oder gar komplett ausgehebelt wird. Strafe muss sein und wer Betrug begeht, hat eine gerechte Strafe verdient. Der Gesetzgeber gibt all jenen recht, die sich gegen untreue Ehepartner zur Wehr setzen und deshalb nach Möglichkeiten suchen, den Unterhaltsanspruch so gering wie möglich zu halten. Denn nicht nur Untreue ist aus rechtlicher Sicht ein Grund, den Anspruch zu mindern. Es gibt noch einige andere Vergehen, mit denen sich die Unterhaltsansprüche des (Ex-) Partners teilweise oder komplett erledigen. Zugewinnausgleich bei untreue 266. Insofern sollten betroffene Unterhaltspflichtige einen seriösen Detektiv auch dann einschalten, wenn einer der weiteren Gründe in Frage kommen könnte, die zum Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führen könnten. Der Ausschluss des Unterhaltsanspruchs: Das sagt der Gesetzgeber Im Bürgerlichen Gesetzbuch befindet sich im Abschnitt für Familienrecht Paragraph § 1578 BGB Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs.
897, 11 € nebst Zinsen stattgegeben und sie im Übrigen so wie die Widerklage abgewiesen. Die Berufung des Beklagten, mit der er weiter Klageabweisung und widerklagend 33. 465, 37 € nebst Zinsen begehrte, blieb erfolglos. Auch die Revision des Beklagten vordem BGH hatte keinen Erfolg. Die Entscheidung begründet der BGH wie folgt: Für die Bewertung des Endvermögensnach § 1376 Abs. 2 BGB sei der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung sei es deshalb, die Unternehmensbeteiligung des Ehegatten mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode dies zu geschehen habe, enthalte das Gesetz nicht. Es sei daher nicht zu beanstanden, dass das sachverständig beratene Berufungsgericht den Wert der in das Endvermögen des Beklagten fallenden 25%igen Beteiligung an der AG nach der Ertragswertmethode ermittelt habe. Im Rahmen der reinen Ertragswertmethode werde die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens, durch eine Rückschau auf die Erträge der letzten Jahre, ermittelt und daraufhin eine Prognose erstellt.