Hi! Vor ungefähr 1 oder 2 Wochen haben wir eine Mathe Arbeit geschrieben. Der Lehrer teilte jedem die gleiche Arbeit aus, und saß mit einem weiteren Kollegen mit uns im selben Raum. Daher hat er auch die Aufsichtspflicht und soll bzw. muss verhindern dass jemand versucht zu spicken/abzuschreiben/ zu täuschen. Folgendes: Während der Arbeit, hat der Lehrer nichts gesagt. Weder mich erwahnt, noch Arbeit weggenommen sonstiges. Darf mir meine Lehrerin nachträglich noch Täuschungsversuch unterstellen ? (Schule, Lehrer). Gestern hatten wir Mathe und unser Lehrer meint es liegt ein Täuschungsversuch vor. Die denken, sie sind betroffen sollen sich freiwillig melden, was keiner machte. Nun kriegen wir sie morgen wieder und ich befürchte eine 6, wegen Täuschungsversuch. Es gab insgesamt 5 Aufgaben. Die 1, 3, 4 Aufgabe habe ich richtig da ich mich nach der Arbeit mit den besten des Kurses ausgetauscht habe. Die Letze Aufgabe schaftte ich nicht, wie 2 andere aus der selben Sitzreihe. Und bei der 2 Aufgabe fing ich mit Aufgabe 2B an und machte dann A, weil B mir sofort einfiel und dass leichter war.
Eher kommt die Plagiatsfrage ins Rennen - frag doch mal einfach anonym in einem Rechtsforum, in dem dir Anwälte gezielter Auskunft geben können. Beim Spicken erwischt – was nun | ErsteNachhilfe.de. Frage für mich ist auch: Was möchtest du ggf mit welcher Antwort auch immer anfangen? #7 Nein, kein Täuschungsversuch: Richtige Antwort ist richtige Antwort: Das Ministerium ist im Prinzip selber schuld, wenn es zweimal die gleichen Aufgaben stellt und auswendiglernen ist nicht verboten. ich frage mich zwar, warum du die Antwort nicht anderes forumliert hast, wenn Dich jetzt Gewissensbisse plagen (außerdem sähe es wohl einfach eleganter aus) aber trotzdem: Täuschung ist es natürlich nicht, denn Du hast ja die Lösung nicht dabeigehabt und kein unerlaubtes Material verwendet.
Auch kann dein Lehrer mit Hilfe des Internets das erforderliche Beweismaterial besorgen. Da kann es leicht mal sein, dass deine schweißtreibende Arbeit mit "ungenügend" bewertet wird. Schwieriger wird die Beweislage, wenn du dich fremder Hilfe bedienst, z. der deiner Eltern und älteren Geschwister. Dann kann dein Lehrer dich oder deine Helfer nur durch geschickte Fragen überführen. Strafmaßnahmen Dein Lehrer kann möglicherweise folgende Maßnahmen gegen den Plagiator ergreifen: Ermahnungen (in leichteren Fällen) Verhängung ernsterer Maßnahmen wie Strafarbeiten, Verweise, Schulausschluss bei Wiederholungstätern Aberkennung der Leistung und Wiederholung mit geänderter Themenstellung Notenabzug Bewertung der Leistung mit ungenügend Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen Hier finden Sie garantiert den passenden Tarif. Schulrecht: Unterstellung von Täuschungsversuch - frag-einen-anwalt.de. Z. den umfassenden Privat-Rechtsschutz für die Lebensbereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr.
Bzw. wie und womit ist das nachgewiesen? Abgucken oder dies zu versuchen wäre jedenfalls eine (versuchte) Täuschung. Was für eine "Frage" hat A denn auf dem Zettel vermerkt? 20. 2016, 11:23 Guten Tag, Schüler B hat lediglich den Kopf in die Richtung des Zettels gedreht, eine ganz normale Reaktion auf die neben ihm vollzogene Bewegung. Auf dem Zettel hat Schüler a für sich notiert: kleine Ohren, große Hörner? Alle dicht beisitzenden Schüler können bestätigen, dass außer der kopfbewegung von Schüler b keine Reaktion gekommen ist. cherokee 20. 2016, 11:44 14. März 2014 9. 953 779 Also haben alle beisitzenden Schüler auch versucht zu täuschen? War die Frage auf dem Zettel denn Klausurrelevant, hätte damit eine Frage der Klausur beantwortet werden können? Warum hat die Lehrerin nicht nur diese eine Frage nicht gewertet, sondern die gesamte Arbeit mit 0 Punkten? 20. 2016, 14:30 Nein, niemand hat dort versucht zu täuschen, die Schüler saßen sehr eng in einem kleinen Raum. Die Zettelfrage war sicher relevant, sollte sie doch für Schüler a ein hinweiszettel sein.
Ein Plagiat ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Es ist strafbar und verpflichtet den Plagiator zum Schadenersatz. Kurz gesagt: Du begehst einen Diebstahl geistigen Eigentums, wenn du ein Werk, das nicht von dir ist, unrechtmäßig nachahmst oder veröffentlichst. Der Unterschied zwischen Plagiat und Zitat Das Plagiat ist nicht zu verwechseln mit dem Zitat, das zumindest im wissenschaftlichen Bereich durch Quellenangaben auf den Urheber verweist und in aller Regel von nur begrenztem Umfang ist. Zur Abgrenzung sagt das Urheberrecht: "Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werkes zu einem gewissen Maße verdrängen. " In der Wissenschaft wird, anders als in der Literatur, bereits die Paraphrasierung eines Textes oder die nicht gekennzeichnete Übernahme einer Argumentation ohne Quellenangabe als Plagiat verstanden.
Täuschungsversuch unberechtigt vorgeworfen und Null Punkte bekommen? Hallo ich hab mal eine frage, folgendes ist passiert, wir sollten eine Klausur schreiben und haben sie gerade ausgeteilt bekommen und ich habe an den Kanten durchgeblättert um zu sehen wie viele Zettel es sind, also ich hab die Klausur nicht umgedreht oder so, dabei habe ich weder den Inhalt der Klausur gesehen, noch irgendwas anderes und da habe ich meine erste Verwahrung bekommen, finde ich schon unberechtigt aber nicht so schlimm ich hab die Klausur ja noch. Als wir uns die Arbeit angucken durften und die Fragerunde stattgefunden hat, habe ich vor mich hingenuschelt und es war wirklich nur nuscheln, dass können meine Klassenkameraden auch bezeugen. Ich meinte es wäre doch recht viel für eine Klausur und wie gesagt es war während der Fragerunde, also es hatte noch keiner angefangen zu schreiben. Schräg von mir hat ein Mädchen dann zur meiner Aussage ein Ja von sich gelassen, währenddessen haben wir uns nicht angeguckt oder so, es war einfach so vor uns hin.