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Nach dem BFH-Urteil vom 28. 2015 sind die vorgenannten Ausschlussgründe bei Ehegatten aber nicht schon durch deren persönliches Näheverhältnis erfüllt, sondern es muss eine finanzielle Abhängigkeit des Darlehensnehmers vom Darlehensgeber bestehen. Von einer solchen finanziellen Abhängigkeit des Darlehensnehmers und somit einem beherrschenden Einfluss des Darlehensgebers ist auszugehen, wenn der Darlehensnehmer insbesondere wegen fehlender Sicherheiten weder von einer Bank noch von einem anderen fremden Dritten das zu beurteilende Darlehen erhalten würde. Darlehen an nahe angehörige analysis. Um den weiteren Ausschlusstatbestand vom Abgeltungsteuersatz, den Fremdvergleichs-grundsatz zu erfüllen, muss das Vereinbarte vor Beginn des Leistungsaustauschs klar und ernsthaft gewollt sein und tatsächlich durchgeführt werden, um einem Vergleich mit fremden Dritten standzuhalten. Hierbei spielen neben Zinssatz und den Tilgungsvereinbarungen dann auch wieder die Art/Grad der Besicherung, bzw. ob eine Besicherung vorliegt, eine Rolle.
Weitere Einzelheiten zu Darlehensverträgen zwischen nahen angehörigen finden Sie im BMF-Schreiben IV C 6 – S 2144/07/10004. PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig! Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut): PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen? Unterstützen Sie unser Ratgeberportal:
Vor dem FG Rheinland-Pfalz ging es um die steuerliche Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen und die Anerkennung von Darlehenszinsen als Betriebsausgaben. Nunmehr ist das Urteil vom 14. 9. 2017 (Az. 1 K 1883/16) rechtskräftig ergangen. Das Gericht hatte einen Darlehensvertrag zwischen einer 93-jährigen Mutter und ihrem Sohn für eine vermietete Immobilie zu würdigen. Der Vertrag war so ausgestaltet, dass eine Tilgung erst nach 15 Jahren mit 5% p. a. erfolgen sollte. Unter Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze sah das Finanzgericht darin eine verschleierte Schenkung und lehnte die Anerkennung ab. Darlehen an nahe angehörige episode. Aufgrund des hohen Alters und der statistischen Lebenserwartung der Mutter sei von vornherein davon ausgegangen worden, dass die Rückzahlung nicht mehr erfolgen würde. Das Urteil bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung zur steuerlichen Anerkennung von später zu tilgenden Darlehensverträgen bei einem hochbetagten Elternteil. Beachten Sie: Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf einen ähnlich gelagerten Fall, den das FG Köln mit Urteil vom 14.
Eine entsprechende Vereinbarung wäre vielmehr als modifizierte Schenkung zu beurteilen, die durch die als Darlehen bezeichneten Bedingungen gegenüber dem ursprünglichen Schenkungsversprechen in der Weise abgeändert sind, dass der Vollzug der Schenkung bis zur Rückzahlung des Darlehens aufgeschoben und der Umfang der Schenkung durch die Zahlung von Darlehenszinsen erweitert ist. Die Abhängigkeit zwischen Schenkung und Darlehen zwischen nahen Angehörigen wird in folgenden Fällen vermutet: Schenkung und Darlehen werden in einer Urkunde vereinbart Die Schenkung erfolgt unter Auflage der Rückzahlung des Darlehens Die Schenkung wird unter der aufschiebenden Bedingung der Rückgabe als Darlehen ausgesprochen Schenkung und Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen Eine Abhängigkeit zwischen Schenkung und dem Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen ist nicht schon deshalb zu vermuten, weil Schenkung und Darlehen innerhalb kurzer Zeit erfolgt sind. Eine entsprechende Vermutung gilt als widerlegt, wenn die Schenkung und der Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen sachlich und zeitlich unabhängig voneinander vorgenommen wurden.
Im Urteil des BFH vom 28. Januar 2015, AZ VIII R 8/14, zur Anwendung der Abgeltungssteuer zwischen Ehegatten, hat der VIII. Senat diese nur dann ausgeschlossen, soweit ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Beteiligten besteht. Demnach sei die Ehe an sich nicht ausreichend um ein Näheverhältnis i. S. d. § 32 d Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG zu begründen. Eine mögliche Abhängigkeit des Darlehensnehmers vom Darlehensgeber kann dagegen zu einem Beherrschungsverhältnis führen, mit dem der gesonderte Tarif von 25% ausgeschlossen ist. Um Steueroptimierungsstrategien zu verhindern, verweigert der Gesetzgeber bei Kreditverträgen zwischen nahen Angehörigen die Anwendung der teils günstigen Anwendung der Abgeltungssteuer. Der BFH steht mit seiner Entscheidung in Kontinuität zu seiner bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 29. Abgeltungsteuer: Darlehenszinsen bei Darlehen an nahe Angehörige | Steuern | Haufe. 4. 2014, Az. VIII R 9/13) und knüpft im Verständnis von nahe stehenden Personen i. a EStG nicht an den Angehörigenbegriff des § 15 AO an, sondern verweist als wesentliches Kriterium für die Anwendbarkeit der Abgeltungssteuer auf einen beherrschenden Einfluss im Verhältnis der beteiligten Personen.
Dazu zählen vor allem: die Höhe des Darlehensbetrags, welchen Zweck das Darlehen haben soll, ob das Darlehen verzinst werden soll und ggf. in welcher Höhe diese anfallen, wann und wie die Rückzahlung erfolgen soll. Dabei bieten sich viele Darlehensgestaltungsformen an. Übliche sind vor allem das endfällige Darlehen und das Annuitätendarlehen. Bei einem endfälligen Darlehen werden monatlich die Zinsen gezahlt, das Darlehen wird jedoch erst am Ende der Laufzeit zurückgezahlt. Wird kein Rückzahlungstermin vereinbart, können beide Parteien mit einer Frist von drei Monaten den Vertrag jederzeit kündigen. Darlehen an nahe Angehörige: Voraussetzungen der betrieblichen Veranlassung und Abzinsung - Recht-Steuern-Wirtschaft - Verlag C.H.BECK. Ein zinsloses Darlehen kann der Darlehensnehmer jederzeit zurück zahlen. Bei einem Annuitätendarlehen wird ein fester Betrag, bestehend aus Tilgung und Zins, vom Darlehensnehmer jeden Monat, Quartal oder Jahr zurückgezahlt. Bei dieser Form steht von Anfang an fest, wann das Darlehen getilgt ist. Die Schriftform ist zu empfehlen. Steuerliche Absetzung der Betriebsausgaben Für betriebliche Zwecke geliehenes Geld und die darauf zu zahlenden Zinsen sind absetzbare Ausgaben.