DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) (11) Demoversion Suchausgabe... zurück Kapitel 2. 18 Betreiben von Druck- und Spritzgießmaschinen [Inhalte aus bisheriger VBG 7n8, 7ac] (Übersicht) - - - - - - - - - - 1 Anwendungsbereich 1. 1 Dieses Kapitel findet Anwendung auf das Betreiben von Druck- und Spritzgießmaschinen. 1. Umwelt-online-Demo: BGR 500 / DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (30). 2 Dieses Kapitel findet keine Anwendung auf Setzmaschinen, Schriftgießmaschinen, Gießwerke und andere Maschinen zur Druckformherstellung. 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Kapitels werden folgende Begriffe bestimmt: Druckgießmaschinen sind Masc...... DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) Demoversion Suchausgabe... Siehe Titel... DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) (19) Demoversion Suchausgabe... 29 Verarbeiten von Beschichtungsstoffen [Inhalte aus vorheriger BGV D25] (Übersicht) - - - - - - - - - - 1 Anwendungsbereich 1. 1 Dieses Kapitel findet Anwendung auf das Verarbeiten von flüssigen Beschichtungsstoffen, die Gefahrstoffe enthalten, sowie für die dafür eingesetzten Einrichtungen.
Siehe auch Kapitel 2. 31 "Arbeiten an Gasleitungen" dieser BG-Regel, BG-Information "Umgang mit entleerten gebrauchten Gebinden" (BGI 535). Für schweißtechnische Arbeiten in Behältern ohne gefährlichen Inhalt siehe...... DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) (31) Demoversion Suchausgabe... 11. 3 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach dem Austausch von Wechselsätzen alle Teile des Flüssigkeitsstrahlers, einschließlich der Sicherheits- und Messeinrichtungen, dem zulässigen Betriebsüberdruck des jeweiligen Wechselsatzes entsprechen und der neue Betriebszustand des Flüssigkeitsstrahlers durch eine Kennzeichnung dauerhaft und deutlich erkennbar ist. 75 Ergebnisse für [BGR 500]. Beim Austausch eines Wechselsatzes werden die feststehenden Einbauten im Zylinder des Druckerzeugers gegen einen Satz mit...... DGUV Regel 100-500 - Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500) (29) Demoversion Suchausgabe... 6. 3 Die Versicherten haben die persönlichen Schutzausrüstungen zu benutzen, wenn Kältemittel austreten oder mit deren Austreten zu rechnen ist oder wenn mit Kühlmitteln gearbeitet wird.
Geräten und Apparaten, deren Auslauföffnungen allein der Flüssigkeitsentnahme dienen, Abfüll- und Dosiereinrichtungen, Geräten, deren austretende Flüssigkeiten vor oder unmittelbar hinter der Düse der Spritzeinrichtung mittels Druckluft zerstäubt und anschließend transportiert werden, Hierzu gehören Oberflächenbeschichtungsgeräte, bei denen nach Ausfall der Druckluft kein Flüssigkeitsstrahl mehr austritt. DGUV Regel 100-500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.36: Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern, 2. Begriffsbestimmungen. Geräten oder Teilen davon, die feste Bestandteile verfahrenstechnischer Anlagen sind, wenn sie in geschlossenen Räumen oder Behältern eingebaut sind und von außen bedient werden, Unter verfahrenstechnischen Anlagen sind solche Anlagen zu verstehen, bei denen Stoffe durch verfahrenstechnische Grundoperationen, z. in ihren chemischen, biologischen oder physikalischen Eigenschaften verändert werden. Ein Raum gilt als geschlossen, wenn er während des Betriebes nicht begangen werden kann. Geräten für das Ausspritzen von bitumen- oder teerhaltigen Bindemitteln im Bauwesen, Anlagen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Betonspritzmaschinen und Mörtelspritzmaschinen, medizinisch-technischen Geräten, Geräten zur Bodeninjektion.
3. 7 Explosionsschutz 3. 7. 1 Der Unternehmer hat Räume, in denen Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln oder Kühleinrichtungen mit brennbaren Kühlmitteln aufgestellt sind, als explosionsgefährdete Bereiche festzulegen.