Auch Straftaten wie Beleidigung im Straßenverkehr werden künftig nicht mehr im Register vermerkt. Damit die nicht mehr eintragungspflichtigen Verstöße nicht als Kavaliersdelikte wahrgenommen werden, wurden die entsprechenden Bußgelder zum Teil drastisch erhöht. Das unberechtigte Befahren einer Umweltzone etwa kostet künftig 80 Euro, das Missachten des Fußgänger-Vorrechts an einem Zebrastreifen 120 Euro (obwohl in beiden Fällen keine Punkte eingetragen werden). Was bedeutet die Neuerung für bestehende Eintragungen im Register? Bestehende Verstöße, die nach dem neuen Recht nicht mehr eingetragen würden, werden zum 1. Mai 2014 automatisch gelöscht. Ein Beispiel: Aktuell weist ein Konto 10 Punkte auf, von denen 5 aufgrund von Beleidigung im Straßenverkehr erteilt wurden. Campingplatz Jarplund - Willkommen. Da dieser Tatbestand nach der neuen Regelung nicht mehr eintragungsfähig ist, werden diese Punkte gelöscht und das Konto schrumpft auf 5 Punkte. Diese werden ins neue System umgerechnet und belaufen sich dann noch auf 2 Punkte.
Was wird im Verkehrszentralregister eingetragen? Als Verkehrsteilnehmer erhält man einen Eintrag im neuen Fahreignungsregister in Flensburg, sobald man entweder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die laut Verkehrsrecht im Bußgeldkatlog nach der neuen Regelung ab dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 60 Euro (derzeit: 40 Euro) oder mehr geahndet wird. In diesem Fall werden automatisch auch ein oder mehrere Punkte eingetragen. Punkte kassiert ebenso, wer eine Straftat in Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen und damit die Verkehrssicherheit direkt gefährdet hat. Hierzu zählen beispielsweise das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht. Was wird nach der Reform am 1. Mai 2014 mehr eingetragen? Audiothek: Alle aktuellen Podcasts von shz.de | shz.de. Entsprechend der Vereinfachung des Punktesystems werden künftig nur noch Verkehrsverstöße im neuen Fahreignungsregister gespeichert, die als gefährlich eingestuft werden. Ordnungswidrigkeiten wie etwa das unerlaubte Befahren einer Umweltzone ziehen künftig keinen Eintrag mehr nach sich.
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