744, 93 Euro für einen 2013 erworbenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC. Die Kanzlei Wawra & Gaibler berät und vertritt Sie gerne bundesweit in verbraucherschutzrechtlichen Fragen. Seit 2017 ausschließlich im Abgasskandal tätig, führte die Kanzlei bereits unzählige Verfahren gegen Daimler, VW, Audi, Volkswagen, Skoda, Seat, BMW, Porsche und andere Hersteller im Zusammenhang mit dem "Dieselskandal" oder im Bereich des "Auto-Kreditwiderrufs". HIER KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN LASSEN, OB IHR MERCEDES BETROFFEN IST. Positive Urteile der Kanzlei Wawra & Gaibler im Mercedes Abgasskandal zur "Freiwilligen Servicenaßnahme": LG München I (Urteil vom 31. 2021, Az. Urteile gegen mercedes im abgasskandal. : 34 O 14845/20): Schadensersatz in Höhe von 37. 744, 93 Euro für einen 2013 erworbenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC LG Stuttgart (Urteil vom 17. 09. : 14 O 141/21): Schadensersatz in Höhe von 5. 828, 08 Euro für einen 2018 gebraucht erworbenen Mercedes-Benz GLK 220 CDI LG Stuttgart (Urteil vom 17. : 14 O 147/21): Schadensersatz in Höhe von 3.
Zudem sei diese dann bewusst und gewollt so programmiert worden, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten, auf der Straße dagegen überschritten würden. OLG Dresden, Beschluss vom 29. 07. 2021: Mit seinem Beschluss hat das Oberlandesgericht Dresden klar gemacht, dass es beabsichtigt, die Daimler AG zu Schadensersatz zu verurteilen – sofern die vom KBA angeordneten Rückrufe gerichtlich bestätigt werden. Zunächst hatte Daimler Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt, die das KBA jedoch zurückgewiesen hatte. Schließlich war der Autobauer vor Gericht gezogen. Das OLG Dresden will dieses Verfahren nun abwarten, bevor es sein Urteil spricht. Es machte aber mehr als deutlich, dass es einen Schadensersatzanspruch des Klägers sieht, sofern die Rückrufe bestätigt werden (wie zu erwarten ist). Mercedes Abgasskandal: BGH erhöht mit Urteil vom 13.07.2021 den Druck auf die Daimler AG. "Nach dem bisherigen Sach- und Streitstand hat der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch aus § 826 BGB. " OLG Naumburg, Urteil vom 15. 10. 2021: Das Oberlandesgericht Naumburg hob ein in erster Instanz abweisendes Urteil auf und verurteilte die Daimler AG zu Schadensersatz.
Im Gegensatz zum "Skandalmotor" EA 189 von VW, hat das KBA bei betroffenen Mercedes-Motoren noch keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Eine Manipulation müsste daher im Zuge einer Beweisaufnahme geklärt werden, welche durch das Aufspielen des Software-Updates erschwert würde. Aus einer "freiwilligen Maßnahme" kann jedoch sehr schnell ein verpflichtender Rückruf werden. Kunden, die bisher nicht an der "freiwilligen Maßnahme" teilgenommen haben, wurden bereits informiert, dass das entsprechende Update nun im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs aufgespielt werden soll. Der Hersteller geht davon aus, dass eine "mittlere sechsstellige Zahl" an Fahrzeugen mit dem Dieselmotor OM 651 betroffen sein wird. Klar ist, dass betroffene Verbraucher nicht übereilt an der freiwilligen Servicemaßnahme teilnehmen sollten, da beste Erfolgschancen für eine Inanspruchnahme von Daimler gegeben sind. Das Landgericht München I beispielsweise verurteilte die Daimler AG am 31. 05. 2021 (Az. : 34 O 14845/20) zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 35.
Aufbau der Prüfung - § 826 BGB § 826 BGB regelt die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung. Beispiel: A verklagt B und bewegt einen Zeugen dazu, eine falsche Aussage zu tätigen. Daher gewinnt A den Prozess, sodass B dazu verpflichtet wird, 1. 000 Euro an A zu zahlen. A vollstreckt aus dem Titel. B möchte gegen A Schadensersatzansprüche geltend solcher Anspruch könnte aus § 826 BGB folgen. A. Voraussetzungen I. Schadenszufügung § 826 BGB setzt zunächst eine Schadenszufügung voraus. Von § 826 BGB sind alle Rechtsgüter des § 823 BGB erfasst, insbesondere auch das Vermögen. Im vorliegenden Fall ist bei einer Vollstreckung in Gegenstände des B dessen Eigentum, ansonsten das Vermögen des B betroffen. II. Sittenwidrigkeit Weiterhin verlangt § 826 BGB Sittenwidrigkeit. Diese liegt bei einem Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden vor. Beispiel: Titelmissbrauch. III. Schädigungsvorsatz Ferner fordert § 826 BGB einen Schädigungsvorsatz. Dieser Schädigungsvorsatz umfasst sämtliche Vorsatzarten, also auch den Eventualvorsatz.
Das LG hatte der Klage überwiegend stattgegeben und die Beklagte wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt, an den Kläger etwa 8. 000 € Zug um Zug gegen Rückübereignung des VW Golf zu zahlen. Allerdings müsse sich der Kläger die in der Besitzzeit gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Dadurch verminderte sich sein Rückzahlungsanspruch. Gegen dieses Urteil haben beide Parteien wechselseitig Berufung eingelegt. Das OLG gab dem Kläger Recht. Die Revision wurde zugelassen. Die Gründe: Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Die Beklagte haftet als Herstellerin dafür, dass sie einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Dieselmotor produziert, eingebaut und in den Verkehr gebracht hat. Allein schon die Tatsache, dass das Fahrzeug mit einem Motor versehen wurde, der nur auf dem Prüfstand einen normgerechten Schadstoffausstoß aufwies, während aufgrund einer "Abschalteinrichtung" im Normalbetrieb die Normwerte nicht erreicht wurden, zeigt die auf Täuschung angelegte Konzeption.
Sittenwidrige Handlung Vorsatz Rechtsfolge: Schadensersatz Fallgruppen Neben § 823 Abs. 1 BGB (Grundtatbestand) und § 823 Abs. 2 BGB (Schutzgesetzverletzung) stellt § 826 BGB den dritten Grundtatbestand im Deliktsrecht dar. [1] Über § 826 BGB kann, wie bei § 823 Abs. 2 BGB, auch reiner Vermögensschaden geltend gemacht werden. [2] I. Sittenwidrige Handlung Sittenwidrig handelt, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. [3] Die Sittenwidrigkeit kann sich ergeben aus dem verwendeten Zweck, dem Mittel (z. B. Täuschung) oder aus einer Zweck-Mittel-Kombination, wie bei der widerrechtlichen Drohung gem. § 123 Abs. 1). [4] II. Vorsatz Ausreichend ist Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz). [5] Dieser muss sich sowohl auf die Sittenwidrigkeit begründenden Tatsachen [6] als auch auf den Schaden beziehen. [7] Letzteres bedeutet, der Schädiger muss den durch die Handlung verursachten Schaden wollen ( Schädigungsvorsatz). [8] Beispielsweise liegt Schädigungsvorsatz vor, wenn der Schädiger "ins Blaue hinein" [9] Behauptungen aufstellt oder die "Augen vor den Tatsachen verschließt" [10].
Das Verhalten der Beklagten im Verhältnis zum Kläger ist objektiv als sittenwidrig zu qualifizieren. Anders als VW stellte der BGH sehr wohl einen Schaden auf Seiten des Klägers fest. Durch das sittenwidrige Verhalten des Autobauers sei der Kläger dazu veranlasst worden, eine ungewollte vertragliche Verpflichtung einzugehen. Darin liege sein Schaden. […] weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Die Rechtsfolge der Norm aus dem Deliktsrecht ist eindeutig: Der Kläger kann von VW Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeuges verlangen. Streitpunkt Nutzungen Höchstrichterlich musste auch die Frage um die gezogenen Nutzungen entschieden werden. Der BGH führte aus, dass der Sharan-Fahrer sich die Nutzungsvorteile auf Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müsse. Diese Entscheidung begründeten sie damit, dass er nicht besser gestellt werden dürfe, als er ohne den gewollten Vertragsschluss stünde. VW will Einmalzahlungen anbieten Der Autobauer äußerte sich inzwischen dahingehend, dass man den betroffenen Kunden Einmalzahlungen anbieten werde.