EL München 2000, 2. EL 2001, 3. EL 2002. Kommentar zum Bonner Grundgesetz (Bonner Kommentar): Art. 74 a Erschienen mit der 48. (Ergänzungs-)Lieferung, 48 S., Hamburg 1984.
In Fortführung der seit 1949 gewachsenen und bewährten Konzeption erfüllt der BONNER KOMMENTAR heute die klassische Funktion eines wissenschaftlichen Kommentars. Die umfassende Aufbereitung der Rechtsprechung, die sich in dieser Gründlichkeit und Differenziertheit in keinem anderen Grundgesetz-Kommentar findet, ist das primäre Anliegen des Werkes. Die systematische und dogmatische Einordnung der Rechtsprechung erschließt dem Leser sowohl die Grundlagen als auch die Details des geltenden Staatsrechts in historischer Einbettung und zugleich auf aktuellstem Stand. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesverfassungsgerichts, der Landesverfassungsgerichte und der anderen zuständigen Gerichte wird dabei nicht nur referiert, sondern auch kritisch im Lichte des Standes der gegenwärtigen Staatsrechtslehre und der eigenen Auffassung des jeweiligen Autors gewürdigt. Zuletzt erschien Lieferung 214 (Dezember 2021/208 €). Die Herausgeber: Prof. Dr. h. c. Wolfgang Kahl, Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg; Prof. Christian Waldhoff, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin; Prof. Christian Walter, Lehrstuhl für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der LMU München.
wird der im Verfassungstext nur sehr indirekt angesprochenen Parteienfinanzierung ein ausführlicher Abschnitt gewidmet (H. Sodann werden die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im NPD-II-Verfahren angestoßenen und vom verfassungsändernden Gesetzgeber eingeführten Neuerungen beim Umgang mit verfassungsphoben Parteien systematisiert (I. Ihren Abschluss findet die Kommentierung in den Erläuterungen zur Parteiengesetzgebung und damit am Übergang ins einfache Recht, das sich freilich ebenfalls anhand der vor der theoretischen Folie entwickelten Dogmatik deuten, bewerten und verfassungsrechtlich einhegen lässt. Emanuel V. Towfigh, Jan Keesen, Jacob Ulrich