Sie ist von Herstellern und Importeuren (Anmelder) vorzunehmen, die einen solchen Stoff in den Verkehr bringen (vgl. Artikel 39 und 40), auch für Stoffe, für die eine harmonisierte Einstufung nach Anhang VI Teil 3 vorliegt. Neben der Einstufung und Kennzeichnung eines Stoffes beinhaltet die Meldung in das E+K-Verzeichnis auch eine Begründung, warum für bestimmte Endpunkte keine Einstufung vorgenommen wurde, z. aufgrund fehlender oder unschlüssiger Daten oder weil Daten eine Nicht-Einstufung belegen. Liegen Erkenntnisse vor, die zu einer Neubewertung der Einstufung führen, so ist diese vom Anmelder in das E+K-Verzeichnis zu melden (vgl. Artikel 40). Werden für den gleichen Stoff verschiedene Einstufungen gemeldet, so haben sich die Anmelder "nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag in das Verzeichnis" zu bemühen und der ECHA zu melden (vgl. Anhang vi clp verordnung van. Artikel 41). Die ECHA aktualisiert Stoffeinträge, wenn ein Anmelder eine aktualisierte Einstufung meldet oder es zu einer Einigung bei abweichenden Einstufungs-Einträgen kommt.
Die Verordnung gilt daher ab dem 17. Dezember 2022. Der Helpdesk hat eine Gesamtübersicht der Änderungsverordnungen zum Anhang VI der CLP-Verordnung (PDF, 547 KB) (nicht barrierefrei) zusammengestellt.
Index-Nr. Chemische Bezeichnung EG-Nr. CAS-Nr. Einstufung Kennzeichnung Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE Anmerkungen Kodierung der Gefahrenklassen und -kategorien Kodierung der Gefahrenhinweise Piktogramm, Kodierung der Signalworte Kodierung der ergänzenden Gefahrenmerkmale "007-030-00-3 Salpetersäure …% [C ≤ 70%] 231-714-2 7697-37-2 Ox. Liq. 3 Acute Tox. 3 Skin Corr. 1A H272 H331 H314 GHS03 GHS06 GHS05 Dgr EUH071 Ox. 3; H272: C ≥ 65% Einatmen: ATE = 2, 65 mg/L (Dämpfe) Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 20% Skin Corr. 1B; H314: 5% ≤ C < 20% B" "014-048-00-5 Siliciumcarbidfasern (mit Durchmesser < 3 μm, Länge > 5 μm und Seitenverhältnis ≥ 3:1) 206-991-8 409-21-2 308076-74-6 Carc. 1B H350i GHS08 H350i" "014-049-00-0 Trimethoxyvinylsilan; Trimethoxy(vinyl)silan 220-449-8 2768-02-7 Skin Sens. 1B H317 GHS07 Wng H317" "014-050-00-6 Tris(2-methoxyethoxy)vinylsilan; 6-(2-Methoxyethoxy)-6-vinyl-2, 5, 7, 10-tetraoxa-6-silaundecan 213-934-0 1067-53-4 Repr. Anhang vi clp verordnung 1. 1B H360FD H360FD" "016-098-00-3 Dimethyldisulfid 210-871-0 624-92-0 Flam.