Gleichzeitig gibt es für den Erblasser Pflichten zu berücksichtigen, die bei Vernachlässigung nach dem Ableben zu Erbrechtsstreitigkeiten der Hinterbliebenen führen können. Auch taucht immer wieder die Frage auf, ob man in Erbrechtsangelegenheiten wirklich einen Anwalt braucht oder der Weg zum Notar ausreicht. Hier ist es wichtig zu differenzieren: Der Anwalt vertritt Ihr Interesse und setzt es bestmöglich durch. Notare wickeln ordnungsgemäss ab, setzen aber keine Parteieninteressen durch. Auch im Erbrecht gilt: Gute Beratung kostet, schlechte Beratung kostet allerdings noch viel mehr. Damit man bekommt, was einem zusteht. Im Erbrecht sind in zwei Bereichen richtige Vereinbarungen zu treffen: Vorsorgen für sich selbst und - nach dem Ableben - für die Hinterbliebenen. Rechtsanwalt wien erbrecht 2. Durch die folgenden Schritte können Mandanten mit BAUER gut vorsorgen: Erbrechts-Vorsorge Vorsorgevollmacht Um selbst bestmöglich abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht. Volljährige Personen gehen damit auf Nummer sicher, im Falle der eigenen eintretenden Unmündigkeit fortan nicht von einer bürokratisch zugeteilten, sondern von der selbstgewählten Person ihres Vertrauens vertreten zu werden.
Sie haben Fragen zu einer Testamentsgültigkeit oder wollen Ihren Pflichtteil unter Berücksichtigung vorangegangener Schenkungen einfordern? Sie befinden Sich in einem Erbstreit oder fühlen sich als Erbe übergangen? Sie wollen eine Liegenschaft oder eine Wohnung durch Kauf oder Schenkung übertragen? Sie sind sich über die derzeitigen und künftigen steuerlichen Konsequenzen (mögliche Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer) nicht im Klaren? ᐅ Fachanwalt Wien Erbrecht ᐅ Jetzt vergleichen & finden. Unsere Kanzlei (Duschel Hanten Kurz Rechtsanwälte) in 1220 Wien berät und vertritt Sie kompetent seit 1991 in allen Angelegenheiten des Erbrechts. Leistungen im Erbrecht in der Kanzlei "Duschel Hanten Kurz Rechtsanwälte" Wir decken insbesondere folgende Bereiche ab: Errichtung von Testamenten Abwicklung einer Verlassenschaft sowie Vertretung im Verlassenschafts-verfahren Erbrechtsstreitigkeiten Pflichtteilsansprüche Pflichtteilserhöhungen wegen Schenkung Internationales Erbrecht Jetzt geschlossen Öffnungszeiten heute: 9:00 - 18:00 Ausbildung & Berufserfahrung Jus Studium Politikwissenschaft PEOPIL Rechtsanwaltskammer Wien
Da das Testament seine Wirkung zu einem Zeitpunkt entfaltet, wo man den Erblasser naturgemäß nicht mehr zu seinen Absichten befragen kann, ist die Einhaltung von Formvorschriften für die Gültigkeit eines Testaments ebenso entscheidend, wie die Zulässigkeit der darin getroffenen Verfügungen. Formfehler können dazu führen, dass das Testament ungültig ist und die darin vorgenommene Verfügung daher nicht beachtet werden können. Gesetzliche Erbfolge Hinterlässt der Erblasser kein Testament oder erweist sich die letztwillige Verfügung als ungültig, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge. Dabei folgt das Gesetz dem sog. Ihre Rechtsanwälte in Wien - Pitzal Cerny und Partner. Parentelsystem und beruft nacheinander die Nachkommen bzw. die Vorfahren zu Erben. Zudem regelt es das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten. Pflichtteilsrecht Den freien Willen des Erblassers, sein Vermögen einer beliebigen Person zuzuwenden, beschränkt das Gesetz regelmäßig durch verpflichtende Mindestbeteiligungen naher Angehöriger in Form des sogenannten Pflichtteils. Es handelt sich dabei um eine im Regelfall notwendige Zuwendung, die der Pflichtteilsberechtigte im Verlassenschaftsverfahren geltend machen muss und die ihm eine Forderung in Geld gegenüber der Verlassenschaft bzw. dem eingeantworteten Erben gewährt.