Das Tier sprang in Richtung der Frau, die ihn mit einer Einkaufstasche abwehren wollte. Dabei stürzte sie und erlitt sie unter anderem eine Halswirbeldistorsion und eine Kopfprellung. Erst als sie am Boden lag gelang es dem Halter, den Hund zu packen und zum Haus zurückzubringen. Die Frau, die im Verfahren als Nebenklägerin auftrat, stellte Strafantrag gegen den Hundehalter. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhob daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hund geschirr zuggeschirr hetzgeschirr. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das LG bestätigte nun das Urteil, minderte aber den Tagessatz, weil sich die Einkommensverhältnisse des Angeklagten zwischenzeitlich verschlechtert hatten. Der Angeklagte habe in der Situation seine Sorgfaltspflichten als Hundehalter verletzt. Er hätte mit einem großen Schäferhund, der nicht aufs Wort hörte, nicht in einem Wohngebiet spazieren gehen dürfen, so die Kammer. Zumindest hätte er den ungehorsamen Hund vorsorglich anleinen müssen.
Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. LG: Sorgfaltspflichten als Hundehalter verletzt Die Berufung hatte keinen Erfolg. Der Angeklagte habe seine Sorgfaltspflichten als Hundehalter verletzt. Er hätte, so die Kammer, nicht mit einem größeren Hund, konkret einem Schäferhund, in einem Wohngebiet spazieren gehen dürfen, obwohl dieser nicht aufs Wort hörte. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hundreds. Zumindest hätte der Angeklagte den ungehorsamen Hund vorsorglich anleinen müssen. Das sorgfaltswidrige Verhalten des Angeklagten habe das absehbare Risiko geschaffen, dass der Hund sich wie im konkreten Fall anderen Personen unkontrolliert nähern konnte. Dass diese Personen dann bei instinktiven Abwehrreaktionen stürzen und sich verletzen können, hätte der Angeklagte vorhersehen können. Lediglich die Höhe des einzelnen Tagessatzes reduzierte die Kammer auf 25 Euro, weil sich die Einkommensverhältnisse des Angeklagten zwischenzeitlich verschlechtert hatten. zu LG Osnabrück, Urteil vom 20. 01. 2021 - 5 Ns 112/20 Redaktion beck-aktuell, 25.
Die Rechtsprechung hat sich häufig mit Fällen frei laufender Hunde zu befassen, bei deren Begegnung es zu aggressivem Verhalten eines oder beider Hunde kam. So hat z. B. das LG Aachen (Az 4 O 15/98) nach genauer Prüfung des Ablaufs eine mitwirkende Tiergefahr eines der beteiligten Hunde verneint und nur einen der beteiligten Hundehalter in die Haftung genommen. Eingreifen in die Beißerei? Auch sollte man als Hundehalter bei solchen Hunderangeleien bedenken, dass man sich bei einem Eingreifen in eine Beißerei selbst gefährdet. Scheinangriff durch nicht angeleinten Hund – mögliche Körperverletzungsanzeige gegen Hundeführer? - Rechtsanwalt Sven Skana. Die Rechtsprechung stuft das als grob fahrlässiges Handeln ein, sodass ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegen den anderen Hundehalter verwirkt ist. Das gilt auch für den Fall, dass einem geschädigten Hundehalter der begründete Vorwurf gemacht werden kann, seinen Hund nicht angemessen beaufsichtigt zu haben – erst recht, wenn ein Hund bereits durch aggressives Verhalten auffällig geworden ist und der Halter damit zu erheblich gesteigerten Sorgfaltspflichten gezwungen ist, etwa Maulkorb- und Leinenzwang.