10. 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind Personenverkehrsdienste der Linie 36. Die Leistungen bestehen ausschließlich aus Linienverkehren nach § 42 PBefG. Zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt II. 7) umfasste Verkehrsdienste sind im ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument zur Vorinformation für die Linie 36" beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungstand auf rund 10. Organisation Landratsamt | Landkreis Straubing-Bogen - ÖPNV. 000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Der ÖDLA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Sinne von § 8 PBefG (Linienverkehr gemäß § 42). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDLA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDLA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.
Sitzplätze sind für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste mit kleinen Kindern freizugeben. § 6 Beförderungsentgelte, Fahrausweise (1) Für die Beförderung sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten. (2) Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs nicht mit einem für diese Fahrt gültigen Fahrausweis versehen, hat er unverzüglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrausweis zu lösen. Fahrgeld wird nicht erstattet. (2) Ein Fahrausweis, der nur in Verbindung mit einem Antrag oder einem im Beförderungstarif vorgesehenen Personenausweis zur Beförderung berechtigt, gilt als ungültig und kann eingezo- gen werden, wenn der Antrag oder Personenausweis auf Verlangen nicht vorgezeigt wird. § 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er 1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat, 2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann, 3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. Busfahrplan straubing linie 2 live. 3 entwertet hat oder entwerten ließ oder 4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.
Buslinie 2 in Straubing Streckenverlauf Ludwigspl. /Wende Anschluss zu Bus / Haltestelle: Bus 4 - Borsigstraße, Straubing Bus 4 - Ludwigs-Gymnasium, Straubing Bus 2 - Ludwigspl.
Für Sie zuständig Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer E-Mail Richard Vaith Sachbearbeiter 09421/973-200 169 24 Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers Busverbindungen; besondere Anschrift Landratsamt Straubing-Bogen Leutnerstr. 15 94315 Straubing Telefon: 09421/973-0 Fax: 09421/973-230 Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7. 45 - 12. 00 Uhr Montag 13. 00 - 16. 00 Uhr Donnerstag 13. 00 - 17. Busfahrplan straubing linie 2 euro. 00 Uhr Annahmeschluss KFZ-Zulassungsstelle und Führerscheinwesen: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit. Hinweise für den Besuch im Landratsamt: Bitte tragen Sie bei Ihrem Besuch eine FFP2-Maske und halten Sie den erforderlichen Abstand von 1, 5 Metern zu anderen Personen ein. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind vom Tragen der Maske befreit. Im Außenbereich ist keine medizinische Maske erforderlich. Dennoch empfehlen wir das Tragen einer medizinischen Maske, wenn der Abstand von 1, 5 Metern nicht eingehalten werden kann. Personen, die zu amtsärztlichen Untersuchungen das Landratsamt betreten, müssen dabei eine FFP2-Maske tragen und benötigen zusätzlich einen 3-G-Nachweis.
Das Verkehrsunternehmen ist insoweit gehalten, die Chancen und Risiken hieraus für die beantragte Laufzeit abzuschätzen. Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 Abs. 4 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Lkr. Straubing-Bogen als zuständiger Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Daher sind in ausreichendem Maße Rückstellungen zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. E) Änderung der Vergabeabsicht Diese Veröffentlichung begründet für den Auftraggeber keine rechtliche Bindung. Samstag | Fahrpläne | Verkehr | Stadtwerke Straubing. Bei Änderungen veröffentlicht der Lkr. Straubing-Bogen nach Art. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 so rasch wie möglich eine Berichtigung.
Hauptverwaltung Sedanstraße 10 MO - DO: 08. 00 - 12. 30 Uhr 13. 30 - 16. 30 Uhr FR: 08. 00 - 13. 00 Uhr Kundenzentrum 1 und 2* Heerstraße 43 und 43a 14. 00 - 16. 00 Uhr FR: 08. 00 Uhr Entstördienst Tag und Nacht Vermittlung/Leitwarte: 0 94 21 / 8 64-0 *Kundenzentrum 1: Verkehrsbüro, EEG-/KWKG-Abrechnung *Kundenzentrum 2: Vertrieb, Verbrauchsabrechnung / Energiesparberatung