Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Standesamt Witten. Unsere Empfehlung: Benötigen Sie eine Urkunde (z. B. Geburtsurkunde o. ä. )? Wir empfehlen Ihnen den bequemen Online-Antrag von 1. Adresse bzw. Anschrift und Wegbeschreibung zum Standesamt Witten Anschrift: Standesamt Witten 58452 Witten Ideale Wegbeschreibung: Mit dem Auto zum Standesamt Witten: Google Maps aufrufen Mit dem Zug zum Standesamt Witten: aufrufen 2. Kontaktdaten zum Standesamt Witten Das Standesamt in Witten können Sie wie folgt kontaktieren: Telefon: Fax: E-Mail: Webseite: 3. Sonstiges und angebotene Dienstleistungen Witten 3. 1. Öffnungszeiten vom Standesamt in Witten Montag: Uhr Dienstag: Uhr Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr Hinweis für Hochzeiten: Bitte beachten Sie, dass gemäß Ihrer Terminvereinbarung ggf. individuelle Öffnungszeiten gelten. 3. 2 Urkunden beantragen In bestimmten Situationen (z. Anmeldung einer Eheschließung) sind Personenstandsurkunden unerlässlich. Beim Amt Witten können Sie i. d.
Bilder unserer Säle können Sie sich unter der Rubrik Räumlichkeiten ansehen. Zur Koordination Ihres Wunschtermins kontaktieren Sie am Besten zunächst das Standesamt Witten: 02302 581 3401. Eine feste Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate vor dem Trautermin möglich, das Standesamt reserviert Ihnen aber gern Ihren Termin bis zu einem Jahr im voraus. Weitere Informationen zu Ihrer Anmeldung zur Eheschließung bekommen Sie hier. Damit Ihre Hochzeit zu einem ganz besonderen Erlebnis wird, bietet Ihnen das Café Amadeus einen geschmackvoll gestalteten Sektempfang oder eine ganz nach Ihren Wünschen ausgelegte Hochzeitsfeier. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weder im Haus, noch im Innenhof und auf dem Vorplatz Reis, Blüten jeglicher Art oder Konfetti vertreut werden darf. Auch das Steigenlassen von Hochzeitstauben ist auf dem gesamten Gelände untersagt!
Grundsätzlich behält die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie können jedoch eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgeben. Dies ist nur bei Ihrem Jugendamt möglich. Über nähere Einzelheiten informieren Sie gerne die Mitarbeiterinnen des Amtes für Jugendhilfe und Schule der Stadt Witten unter der Tel. -Nr. 02302/581-5117 bis 581-5120. Der Familienname Ihres Kindes Das Kind erhält grundsätzlich den Familiennamen der allein sorgeberechtigten Mutter. Die Mutter kann dem Kind jedoch auch mit Einwilligung des Vaters dessen Familiennamen erteilen. Bei gemeinsamer Sorge, die genau wie die Vaterschaftsanerkennung auch pränatal erklärt werden kann, bestimmen Sie gemeinsam, welchen Geburtsnamen Ihr Kind erhalten soll. Vaterschaftsanerkennung und Namenserklärungen benötigen die Vorsprache beider Elternteile vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin. Bei Fragen richten Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes.