Einkauf gratis" ist (BGH v. 22. 2009 – I ZR 31/06 – Jeder 100. Einkauf gratis). Welche Informationen müssen in die Teilnahmebedingungen? Bei Preisausschreiben und Gewinnspielen müssen Teilnahmebedingungen nach dem Gesetz "klar und eindeutig" angegeben werden (bis 2015 in § 4 Nr. 5 UWG a. F., nunmehr nach den allgemeinen Irreführungsverboten, §§ 5, 5a UWG). Teilnahmekarten für gewinnspiele heute. Zu den erforderlichen Teilnahmebedingungen gehören nach der Rechtsprechung Informationen, wer bis wann wie teilnehmen kann (BGH v 10. 2008, I ZR 196/05 – Urlaubsgewinnspiel). Angaben, wie die Gewinner ermittelt werden, also z. B. durch Los (BGH v 10. Wie die Gewinner benachrichtigt werden (BGH v. 4. 2011, I ZR 50/09 – Einwilligungserklärung in Werbeanrufe): Schriftlich, telefonisch oder durch öffentlichen Aushang. Einschränkungen des Teilnehmerkreises: "Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter von …" (BGH v 10. 2008, I ZR 196/05 – Urlaubsgewinnspiel) Informationen über Herkunft und Wert des Preises gehören aber grundsätzlich nicht zu den Teilnahmebedingungen.
Ob eine Koppelung von Gewinnspielteilnahme und Produktkauf unlauter ist, hängt davon ab, ob diese Koppelung eine irreführende Geschäftspraxis (Art. 6 und 7 der UGP-Richtlinie), eine aggressive Geschäftspraktik (Art. 8 und 9 der UGP-Richtlinie) oder ein Verstoß gegen die beruflichen Sorgfaltspflichten darstellt (BGH Urteil v. 5. 10. 2010, I ZR 4/06 – Millionen-Chance II). Irreführend wäre eine Gewinnspielwerbung dann, wenn beispielsweise über die Gewinnchancen in die Irre geführt oder über die Kosten der Gewinnspielteilnahme getäuscht wird (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 – I ZR 192/12 – GLÜCKS-WOCHEN). Teilnahmekarten für gewinnspiele 2021. Verstoß gegen "berufliche Sorgfaltspflichten"? Auch ein Verstoß gegen die beruflichen Sorgfaltspflichten kann eine Gewinnspielwerbung unlauter machen. Wer beispielsweise über die Teilnahmebedingungen oder die Gewinnmöglichkeiten auch nur unzureichend unterrichtet, verstößt gegen diese beruflichen Sorgfaltspflichten (vgl. BGH v. 2010, I ZR 4/06 – Millionen-Chance II, Rz. 26). Jedenfalls darf ein Gewinnspiel so konstruiert werden, dass "jeder 100.