NEU: Korrektur der Wählerliste bis zum Schluss Die Wählerliste wird vom Wahlvorstand für alle zur Einsicht ausgelegt. Und zwar, sobald das Wahlverfahren eingeleitet wird. Sinn und Zweck dieser Bekanntmachung ist, dass sich alle die Wählerliste anschauen und prüfen, ob sie richtig ist und die Namen der Wähler richtig erfasst sind. Ist das nicht der Fall, muss die Wählerliste korrigiert werden. Hier gibt es nun eine wichtige Neuerung: Bislang war eine Korrektur immer nur bis zum »Tage vor dem Beginn« der Wahl möglich. Korrekturen, die erst am Tag der Stimmabgabe vorgenommen wurden, führten bislang zur Anfechtbarkeit der Wahl. Das ist nun anders. Wählerliste betriebsratswahl first look. Eine Berichtigung der Wählerliste ist bis zum Abschluss der Wahl (also bis zum Abschluss der Stimmabgabe) möglich. Werden Fehler also erst am eigentlichen Tag der Stimmabgabe festgestellt, dann können sie noch berichtigt werden (§ 4 Abs. 3 S. 2 Wahlordnung). Dass eine Korrektur nun bis zum Tag der Stimmabgabe möglich ist, kann vor allem für kurzfristig neu eingestellte Leiharbeitnehmer von Bedeutung sein.
Eventuelle Beanstandungen sollten Sie am besten innerhalb von zwei Tagen mitteilen. Spätestens drei Tage nach dem Erhalt der Beanstandungen, müssen die Vorschlagslisten bereinigt werden. Eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe müssen Vorschlagslisten durch den Wahlvorstand bekannt gemacht werden. Fristen für Stimmauszählung und Wahlergebnis der Betriebsratswahl Nach Abschluss der Wahl beginnt der Wahlvorstand unverzüglich mit der Stimmauszählung. Direkt im Anschluss geben Sie das Wahlergebnis und die Wahlniederschrift bekannt. Danach werden die Gewählten unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Ablehnungsfrist spätestens drei Tage nach der Betriebsratswahl Innerhalb von drei Tagen nach dem Zugang der Benachrichtigung müssen die gewählten Personen das Amt ablehnen. Wählerliste betriebsratswahl first name. Sobald neue Mitglieder des Betriebsrates feststehen, macht der Wahlvorstand diese über einen zweiwöchigen Aushang bekannt. Frist für konstitutionelle Sitzung nach der Betriebsratswahl Nach dem Wahltag muss der Wahlvorstand vor Ablauf einer Woche zur konstitutionellen Sitzung einberufen.
Ein Hinweis, dass nur Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in der Wählerliste eingetragen sind. Ein Hinweis, dass gegen die Wählerliste innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch beim Wahlvorstand eingelegt werden kann. Der letzte Tag und die Uhrzeit der Frist ist anzugeben. Ein Hinweis, dass die Anfechtung der Wahl wegen einer fehlerhaften Wählerliste nur möglich ist, wenn vorher Einspruch eingelegt worden ist. Wahlausschreiben für die Betriebsratswahl | W.A.F.. Der Anteil der Geschlechter im Betriebsrat und das zahlenmäßige Verhältnis des sich in der Minderheit befindlichen Geschlechts. Die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder und die Verteilung der Sitze auf die Geschlechter. Die konkrete Angabe der Mindestanzahl von Arbeitnehmern die einen Wahlvorschlag unterschreiben muss, damit er gültig ist, Stützunterschriften ( § 14 Abs. 4 BetrVG). Dass der Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft von zwei Beauftragten unterzeichnet sein muss. Der Hinweis, dass bei mehr als 5 Betriebsratsmitgliedern innerhalb von 2 Wochen Wahlvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden müssen.
Diese dürfen mitwählen, wenn am Tag der Stimmabgabe klar ist, dass sie mindestens drei Monate im Betrieb tätig sein werden. NEU: Anfechtbarkeit der Wahl wegen fehlerhafter Wählerliste Dann gibt es noch eine wichtige Änderung für die Wählerliste, die aber bereits das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebracht hat. Diese betrifft die Anfechtbarkeit der Wahl: Beschäftigte können die Wahl wegen Unrichtigkeit der Wählerliste nur anfechten, wenn sie zuvor Einspruch eingelegt hatten (neuer § 19 Abs. 3 BetrVG). Arbeitgeber hingegen dürfen nun nach neuer Rechtslage nicht anfechten, wenn die Unrichtigkeit der Wählerliste auf ihren eigenen Angaben beruht. Details könnt Ihr nachlesen in der zur Wahlsoftware dazugehörenden Handlungsanleitung von Berg/Heilmann, S. 63/Rn. § 3 BetrVGDV1WO - Einzelnorm. 108 ff. Dort findet Ihr auch viele wichtige Musterschreiben! © (fro)